F-Gase Verordnung

F-Gase Verordnung und Chemikaliengesetz

Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Informationen zur F-Gase Verordnung

Mit dem zunehmenden Phasedown von HFKWs wird es nicht nur immer wichtiger Niedrig-GWP-Alternativen für Anlagen und Anwendungen im Kältebereich zu finden, sondern sich auch mit den Grundzügen der F-Gase-Verordnung auseinander zu setzen.

Wichtige Informationen und Auszüge aus der F-Gase-Verordnung stellen wir Ihnen hier in komprimierter Form zur Verfügung.

EU-Quotenabgabe

Seit 01.01.2026 ist die verpflichtende EU-Quotenabgabe für Hoch-GWP-Kältemittel in Kraft. Welche Kältemittel davon betroffen sind und welche Auswirkungen sich draus ergeben, erfahren Sie hier.

Stufenweise Reduzierung der verfügbaren Kältemittelmengen 
(Vergleich Artikel 15)

Das Diagramm zeigt die stufenweise Reduzierung der maximalen Herstell- bzw. Einfuhrquote anhand der CO2-Äquivalente. Dies stellt nicht die Mengen (in Tonnen) der Kältemittel dar. Die CO2-Äquivalente errechnen sich aus Menge x GWP-Wert.

Grafik Reduzierzung der Kaeltemittelmengen bis 2030 um 79 Prozent

Aufarbeitung von gebrauchten Kältemitteln
(Vergleich Artikel 8)

Die Betreiber von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sind zur Rückgewinnung durch zertifizierte Firmen verpflichtet.

Ruecknahme_Kaeltemittel_Recycling_Tyczka

Leckage-Erkennungssysteme
(Vergleich Artikel 5)

Anlagen mit einem Treibhauspotential von > 500 Tonnen CO2-Aquivalent benötigen zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem. Die Leckage-Erkennungssysteme werden gem. Artikel 4 Absatz 2 alle 12 Monate auf Funktion geprüft.

Rohrleitungen_Gaseversorgung_Tyczka

Chemikaliengesetz

Wir sagen „Nein“ zum Handel mit illegalen Kältemitteln. Erfahren Sie hier, was wir dagegen unternehmen.

Sie haben Fragen zur F-Gase Verordnung oder zum Chemikaliengesetz?

Wir beantworten sie gerne.

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