F-Gase Verordnung

F-Gase Verordnung und Chemikaliengesetz

Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Informationen zur F-Gase Verordnung

Mit dem zunehmenden Phasedown von HFKWs wird es nicht nur immer wichtiger Niedrig-GWP-Alternativen für Anlagen und Anwendungen im Kältebereich zu finden, sondern sich auch mit den Grundzügen der F-Gase-Verordnung auseinander zu setzen.

​Ein paar wichtige Auszüge möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Stufenweise Reduzierung der verfügbaren Kältemittelmengen 
(Vergleich Artikel 15)

Das Diagramm zeigt die stufenweise Reduzierung der maximalen Herstell- bzw. Einfuhrquote anhand der CO2-Äquivalente. Dies stellt nicht die Mengen (in Tonnen) der Kältemittel dar. Die CO2-Äquivalente errechnen sich aus Menge x GWP-Wert.

Grafik Reduzierzung der Kaeltemittelmengen bis 2030 um 79 Prozent

Aufarbeitung von gebrauchten Kältemitteln
(Vergleich Artikel 8)

Die Betreiber von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sind zur Rückgewinnung durch zertifizierte Firmen verpflichtet.

Ruecknahme_Kaeltemittel_Recycling_Tyczka

Leckage-Erkennungssysteme
(Vergleich Artikel 5)

Anlagen mit einem Treibhauspotential von > 500 Tonnen CO2-Aquivalent benötigen zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem. Die Leckage-Erkennungssysteme werden gem. Artikel 4 Absatz 2 alle 12 Monate auf Funktion geprüft.

Rohrleitungen_Gaseversorgung_Tyczka

Chemikaliengesetz

Wir sagen „Nein“ zum Handel mit illegalen Kältemitteln. Erfahren Sie hier, was wir dagegen unternehmen.

Sie haben Fragen zur F-Gase Verordnung oder zum Chemikaliengesetz?

Wir beantworten sie gerne.

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