Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Mit dem zunehmenden Phasedown von HFKWs wird es nicht nur immer wichtiger Niedrig-GWP-Alternativen für Anlagen und Anwendungen im Kältebereich zu finden, sondern sich auch mit den Grundzügen der F-Gase-Verordnung auseinander zu setzen.
Ein paar wichtige Auszüge möchten wir Ihnen hier vorstellen.
Das Diagramm zeigt die stufenweise Reduzierung der maximalen Herstell- bzw. Einfuhrquote anhand der CO2-Äquivalente. Dies stellt nicht die Mengen (in Tonnen) der Kältemittel dar. Die CO2-Äquivalente errechnen sich aus Menge x GWP-Wert.
Die Betreiber von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sind zur Rückgewinnung durch zertifizierte Firmen verpflichtet.
Anlagen mit einem Treibhauspotential von > 500 Tonnen CO2-Aquivalent benötigen zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem. Die Leckage-Erkennungssysteme werden gem. Artikel 4 Absatz 2 alle 12 Monate auf Funktion geprüft.
Wir sagen „Nein“ zum Handel mit illegalen Kältemitteln. Erfahren Sie hier, was wir dagegen unternehmen.
Wir beantworten sie gerne.